
Mit guten Gründen unterstützt der Staat die Errichtung und die Tätigkeit von gemeinnützigen Stiftungen. Die Caritas-Gemeinschaftsstiftung
Osnabrück verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke - deshalb sind Zuwendungen von der Schenkungs-
und von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie die Stiftung unterstützen, ergeben sich für Sie darüber hinaus Vorteile bei
der Einkommens-, der Körperschafts- und der Gewerbesteuer:
Als Privatperson können Sie für Zuwendungen und Spenden an die Caritas-Gemeinschaftstiftung Osnabrück jährlich bis zu 20 Prozent
Ihrer Gesamteinkünfte als Sonderausgaben geltend machen.
Als Unternehmer können Sie vier Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als
Sonderausgaben geltend machen.
Der geförderte Höchstbetrag für die Ausstattung einer Stiftung oder auch Zustiftung mit Kapital beträgt 1 Million Euro, bei
gemeinsam veranlagten Ehegatten zwei Millionen Euro.
Unter bestimmten Voraussetzungen ergeben sich weitere steuerliche Erleichterungen. Darüber informieren wir Sie gerne in einem
persönlichen Gespräch.
UNSERE BANKVERBINDUNGEN:
Bankverbindung:
Caritas-Gemeinschaftsstiftung Osnabrück
Sparkasse Osnabrück
Konto Nr. 155 009 651 3
BLZ 265 501 05
Bankverbindung:
Caritas-Gemeinschaftsstiftung Osnabrück
Darlehnskasse im Bistum Münster
Konto Nr. 400 40 000
BLZ: 400 602 65
