
Fördern Sie Menschen in Not. Mit der Caritas haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
Eine Förderung für die Zukunft bietet die Caritas-Gemeinschafts-Stiftung Osnabrück. Ihr Vermögen bleibt dauerhaft erhalten
und trotzdem helfen Sie Jahr für Jahr bedürftigen Menschen. Die Caritas-Gemeinschafts-Stiftung Osnabrück können Sie in verschiedener
Weise unterstützen:
Durch eine Spende
Ihre Spende kommt unmittelbar und in voller Höhe den caritativen Aufgaben zugute, die die Stiftung fördert. Selbstverständlich
haben Sie die Möglichkeit, den Zweck der Spende zu bestimmen.
Durch eine Schenkung
Durch einen Schenkungsvertrag übertragen Sie Geld oder andere Vermögenswerte auf die Caritas-Gemeinschafts-Stiftung Osnabrück.
Wenn Sie möchten, legen Sie fest, welchem Zweck der Ertrag Ihrer Schenkung dienen wird.
Durch eine Zustiftung
Die Mittel, die Sie stiften, fließen in voller Höhe in das Stiftungskapital. Dort bleiben sie dauerhaft erhalten. Aus den
Erträgen des Stiftungskapitals werden Jahr fü Jahr caritative Projekte im Bistum Osnabrück gefördert. Über den konkreten Einsatz
der Gelder entscheidet der Stiftungsrat.
Sie können Ihre Zustiftung jedoch auch selber an einen bestimmten Zweck binden und damit ein Anliegen fördern, das Ihnen besonders
am Herzen liegt.
Durch eine unselbständige Stiftung unter dem Dach der Caritas-Gemeinschafts-Stiftung
Eine "unselbständige Stiftung" verbindet die Vorteile einer eigenen Stiftung und einer Zustiftung: Ihr Vermögen wird langfristig
erhalten; Jahr für Jahr kommen die Erträge einem caritativen Zweck, den Sie bestimmen zugute; die Verwaltung der Stiftung
wird durch die Caritas-Gemeinschafts-Stiftung Osnabrück übernommen. Eine unselbständige Stiftung kann Ihren Namen tragen;
Sie können damit auch einem lieben Menschen über den Tod hinaus eine ehrende Erinnerung schenken, die mit einem bestimmten
Förderzweck verbunden ist.
Durch eine Verfügung von Todes wegen
Durch Testament oder Erbvertrag können Sie die Caritas-Gemeinschafts-Stiftung Osnabrück als Vermächtnisnehmerin oder Erbin
einsetzen und ihr bestimmte Vermögenswerte zuwenden. Bei einer Verfügung von Todes wegen stehen Ihnen alle Zuwendungsmöglichkeiten
offen, die wir bislang beschrieben haben.
Durch sonstige Zuwendungen
Sie können natürlich auch Gutes tun, wenn Sie geerbt oder eine Schenkung erhalten haben. Wenn Sie innerhalb von 24 Monaten
nach dem Erb- oder Schenkungsanfall einen Teil davon der Caritas-Gemeinschafts-Stiftung Osnabrück übertragen, erfolgt eine
rückwirkende Befreiung von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
Auf diesen Seiten können wir nur knapp die vielfältigen Wege skizzieren, auf denen Sie der Caritas helfen können, Hilfe zu
leisten. Wir informieren und beraten Sie selbstverständlich gerne ausführlich und unverbindlich in einem persönlichen Gespräch.
